Leistungen Ihrer TÜV Prüfstelle in Niederkassel in der Nähe von Köln

Kontaktieren Sie uns, um einen Termin für eine TÜV Prüfung oder ein Schadengutachten in der Nähe von Köln zu vereinbaren.

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Unsere amtlichen Dienstleistungen im Überblick

Hauptuntersuchung / Abgasuntersuchung

Die Hauptuntersuchung (HU) nach § 29 StVZO mit integrierter Abgasuntersuchung (UMA) ist die vorgeschriebene
regelmäßig wiederkehrende technische Untersuchung Ihres Fahrzeuges. 

Im Rahmen dieser Untersuchung prüfen wir Ihr
Fahrzeug auf Vorschriftsmäßigkeit und Verkehrssicherheit gemäß den gesetzlichen Bestimmungen.
  • Gutachter bei TÜV-Prüfung

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  • Gutachter untersucht Pkw in der Abgasuntersuchung in Köln.

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Änderungsabnahmen / Einzelabnahmen / Eintragungen

Werden An- oder Umbauten an einem Fahrzeug vorgenommen, kann die Betriebserlaubnis erlöschen. Die durchgeführten
Änderungen oder Einbauten sollten unverzüglich durch einen Prüfingenieur oder Unterschriftsberechtigten des technischen
Dienstes begutachtet werden. Anbaubegutachtungen gem. §19(3) oder Einzelabnahmen gem. § 19(2) StVZO führen wir an
unserer Prüfstelle durch.

Wir stehen Ihnen gerne schon im Vorfeld einer geplanten Umrüstung mit Rat und Tat zur Seite. Bei der Beschaffung von Prüfzeugnissen, Gutachten, ABE sind wir Ihnen ebenfalls gerne behilflich.

Oldtimer-Abnahme H-Kennzeichen §23

Mit dem Gutachten stuft ein amtlich anerkannter Sachverständiger oder Prüfingenieur das Fahrzeug offiziell als Oldtimer ein. Bewertet werden Erhaltungs-, Pflege- und Originalzustand. Das Hauptaugenmerk der Untersuchung gilt der Frage, ob das Fahrzeug als „kraftfahrzeugtechnisches Kulturgut“ betrachtet werden kann. Die Ästhetik und Technik des Fahrzeugs muss also einem bestimmten vergangenen Zeitgeist entsprechen, der für die Nachwelt erhalten werden soll. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um einen Pkw, ein Motorrad, einen Lkw oder einen Traktor handelt. Ausschlaggebend ist, dass der Tag der
Erstzulassung mindestens 30 Jahre zurückliegt.
  • Abgaduntersuchung für Oldtimer in Kln und Umgebung.

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Überprüfung der Gasanlage GWP

Die Gasanlage gasbetriebener Kraftfahrzeuge muss in regelmäßigen Intervallen überprüft werden. Dies geschieht im Rahmen der GWP, welche auf die einmalige Gassystemeinbauprüfung (GSP) folgt. 

Im Regelfall findet die GWP zeitgleich mit der Hauptuntersuchung statt.

Sicherheitsprüfung

 Die Sicherheitsprüfung ist seit dem 01.12.1999 für bestimmte Fahrzeugarten zusätzlich zur Hauptuntersuchung vorgeschrieben.

Umweltplakette

Die Umweltplakette erhalten Sie an unserer TÜV-Prüfstelle.

Sonstige Dienstleistungen

  • Gutachter dokumentiert Unfallschaden für ein Schadengutachten in Köln.

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Schadengutachten

Bei unverschuldeten Unfällen haben Sie die freie Wahl eines Sachverständigen. Der Geschädigte sollte daher immer einen

Sachverständigen seines Vertrauens beauftragen. Wir stehen Ihnen im Schadensfall gerne zur Seite. Weitere Informationen zum Schadengutachten in Köln und Umgebung finden Sie hier .

Wertgutachten

Ein Wertgutachten belegt den Wert Ihres Fahrzeuges, beispielsweise gegenüber dem Finanzamt oder bei Erbschaftsangelegenheiten. 
Es ist eine wichtige Dokumentation, insbesondere bei Oldtimern und Sonderfahrzeugen, um im Fall der Fälle z.B. Diebstahl oder Brandschäden, gegenüber der Versicherung den Zustand und Wert nachzuweisen.

Technische Gutachten

Ein technisches Gutachten befasst sich mit Schäden, welche nicht durch ein Unfallereignis entstanden sind.

UVV

UVV sind die Unfallverhütungsvorschriften. Darüber wacht die Berufsgenossenschaft. Die UVV-Prüfung von Firmenwagen dient dem Nachweis der Betriebssicherheit. 

Der Arbeitsschutz der Mitarbeiter steht bei dieser Prüfung im Vordergrund und weniger die Funktionstüchtigkeit.

Gasprüfung für  Campingfahrzeuge

Die Gasprüfung für ein Wohnmobil und einen Wohnwagen (offizielle Bezeichnung: Prüfbescheinigung Technische Regeln „Flüssiggasanlagen in Fahrzeugen“) wird alle 2 Jahre wiederholt. 

Damit wird die Sicherheit der Gasanlage, die u. a. aus Heizung, Warmwasseraufbereitung, Kühlschrank, Kocher und anderen Geräten bestehen kann, gewährleistet.

Weitere Informationen zum Schadengutachten

  • Definition rund um den Schaden

    Es wird zwischen dem Haftpflichtschaden (durch Fremdverschulden) und dem Kaskoschaden unterschieden.

  • Haftpflichtschaden

    Im Haftpflichtschadensfall ist der Unfallverursacher verpflichtet, dem Geschädigten den Schaden zu ersetzen, den er unfallbedingt erlitten hat. Der Unfallgeschädigte ist so zu stellen, als wenn das Schadenereignis nicht eingetreten wäre.

  • Kaskoschaden

    Im Rahmen der Teilkaskoversicherung sind in der Regel u.a. folgende Fälle abgedeckt: Diebstahl, Glasbruch, Wildunfall, Marderbiss, Brand, Explosion, Elementarschäden z.B. durch Sturm, Hagel oder Blitzschlag. 

    Die Vollkaskoversicherung umfasst zusätzlich zum Umfang der Teilkaskoversicherung selbstverursachte Schäden sowie Vandalismusschäden. 

    Teilkaskoschäden belasten Ihre Schadenfreiheitsklasse nicht. Vollkaskoschäden sind in der Regel mit einer Rückstufung verbunden. 

    Im Unterschied zum Haftpflichtschadenfall, bei dem Ihr Anspruch auf gesetzlicher Grundlage basiert, haben Sie im Kaskoschadenfall Ansprüche aufgrund der vertraglichen Vereinbarung zwischen Ihnen und dem Versicherer. Der Leistungsumfang ist dem Versicherungsbedingungen und Ihrem Vertrag zu entnehmen. 

  • Totalschaden

    Von einem Totalschaden spricht man, wenn die Wiederherstellung des beschädigten Fahrzeuges entweder nicht möglich (technischer Totalschaden) oder unwirtschaftlich ist (wirtschaftlicher Totalschaden). Der Anspruch auf Wiederherstellung verwandelt sich dann in einen Anspruch auf Geldersatz. Technischer Totalschaden liegt bei völliger Zerstörung des Fahrzeugs vor, oder bei Unmöglichkeit der Reparatur aus technischen Gründen. Der wirtschaftliche Totalschaden liegt vor, wenn unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Gegebenheiten nicht mehr von Reparaturwürdigkeit gesprochen werden kann.


  • Nutzungsausfall

    Der Geschädigte hat für die Reparaturdauer seines Fahrzeuges Anspruch auf ein Ersatzfahrzeug, alternativ auf eine Geldentschädigung. Die Höhe richtet sich nach der Reparaturdauer und der technischen Einordnung seines Fahrzeuges.

  • Wiederbeschaffungswert

    Der Wiederbeschaffungswert ist der Wert, den der Geschädigte für ein vergleichbares Fahrzeug bei einem seriösen Händler auf dem regionalen Markt aufwenden muss. Der Sachverständige berücksichtigt bei der Ermittlung des Wiederbeschaffungswertes alle wertbildenden Faktoren sowie die örtliche Marktlage.

  • Restwert

    Der Restwert ist der Wert, der für die Veräußerung des beschädigten Fahrzeuges auf dem allgemeinen regionalen Markt erzielt würde. Der Restwert wird durch den Sachverständigen ermittelt, hierfür holt der Sachverständige mehrere konkrete Angebote ein.

  • Wertminderung (merkantiler Minderwert)

    Der Minderwert ist ein erstattungsfähiger Schaden, der damit begründet wird, dass ein Unfallwagen im Falle eines späteren Verkaufs einen geringeren Erlös erzielen kann, als Fahrzeuge ohne Vorschäden.

    Der Minderwert wird durch einen unabhängigen Sachverständigen im Gutachten gesondert ausgewiesen.

    Auch bei älteren Fahrzeugen kann ein merkantiler Minderwert anfallen.

  • Fiktive Abrechnung

    Der Geschädigte kann selbst entscheiden, ob er sein beschädigtes Fahrzeug instandsetzen lässt, oder eine finanzielle Entschädigung wählt.

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